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Team HandbALL | LZ vom 02.04.07 (Oliver König) | 02.04.07
Das Amtsgericht Detmold hat am gestrigen Sonntag das Insolvenzverfahren über die HSG Augustdorf/Hövelhof Spielbetriebs- und Marketing GmbH & Co. KG eröffnet. Das Gericht bestellte darüber hinaus den bereits in den vergangenen Wochen als vorläufigen Verwalter tätigen Detmolder Rechtsanwalt Oliver Schulte zum Insolvenzverwalter.

Dieser hält die Fortführung des Spielbetriebs in der 2. Handball-Bundesliga bis zum Ende der Saison derzeit für "überwiegend wahrscheinlich". Schulte bestätigte auf Anfrage: "Nach menschlichem Ermessen spielen wir zu Ende."

Auch die Zukunftsplanungen laufen. So heißt es in einer Mitteilung: "Zusammen mit den Geschäftsführern der insolventen Gesellschaft und den Verantwortlichen der nicht von der Insolvenz betroffenen Vereine wird der Insolvenzverwalter nun die Chancen einer möglichen Sanierung der HSG ausloten." Selbst die 2. Bundesliga ist ein Thema, auch wenn nach der Niederlage in Achim der Klassenerhalt in weite Ferne gerückt ist.

Die Unterlagen für eine eventuelle Lizenz wurden fristgerecht eingereicht. Oliver Schulte stellt fest: "Ungeachtet der Statuten der Handballbundesliga könnte eine Lizenz aus insolvenzrechtlichen Gründen jedenfalls nicht allein wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens versagt werden, wenn der Verein im Übrigen sanierungsfähig wäre." Aber selbst bei einer Fortsetzung des Spielbetriebs in der Regional- oder Oberliga würde die HSG finanzielle Unterstützung benötigen.

Optimistisch nach bisheriger Entwicklung

"Die bisherige Entwicklung während des vorläufigen Insolvenzverfahrens lassen mich optimistisch in die Zukunft blicken", betont Schulte und lobt die bisherige Arbeit der vier jeweils unentgeltlich tätigen Geschäftsführer. Die gestiegenen Besucherzahlen, die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, die Unterstützung durch Sponsoren und die Hilfsaktionen lassen wieder Hoffnung am Inselweg aufkommen. Schulte: "Zudem ist hervorzuheben, dass von unerwarteter Seite der HSG schon Unterstützung zuteil wurde.

So zeigten die Detmolder Insolvenzgeldabteilung der Bundesagentur für Arbeit als auch das Insolvenzgericht durch den zuständigen Insolvenzrichter Dr. Busch Verständnis für diese eher dem Sport als der Wirtschaft zuzurechnende Insolvenz und setzten sich für einen schnellen und reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände ein."
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